Rechtsprechung
VK Schleswig-Holstein, 11.06.2010 - VK-SH 10/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
- schleswig-holstein.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachprüfungsantrag für erledigt erklärt: Kostentragung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06
Vergabenachprüfungsverfahren A 38
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 11.06.2010 - VK-SH 10/10
Allerdings kann nicht mit der notwendigen Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Auftrag auch tatsächlich über einen weiteren Zeitraum von drei Jahren Bestand haben würde (vergleiche OLG Schleswig, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 1 Verg. 7/06; erkennende Kammer, Beschluss vom 11.11.1009 VK-SH 22/09). - VK Schleswig-Holstein, 26.11.2009 - VK-SH 22/09
Ohne vergleichbare Preise kann kein Angebot ermittelt werden!
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 11.06.2010 - VK-SH 10/10
Allerdings kann nicht mit der notwendigen Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Auftrag auch tatsächlich über einen weiteren Zeitraum von drei Jahren Bestand haben würde (vergleiche OLG Schleswig, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 1 Verg. 7/06; erkennende Kammer, Beschluss vom 11.11.1009 VK-SH 22/09). - BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 11.06.2010 - VK-SH 10/10
Diese Wertung steht auch nicht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des BGH, wonach im Falle der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung unabhängig von möglichen Billigkeitserwägungen stets der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen hatte (BGH, Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03; vgl. auch Beschluss vom 25.10.2005 X ZB 25/05).
- BGH, 25.10.2005 - X ZB 25/05
Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 11.06.2010 - VK-SH 10/10
Diese Wertung steht auch nicht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des BGH, wonach im Falle der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung unabhängig von möglichen Billigkeitserwägungen stets der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen hatte (BGH, Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03; vgl. auch Beschluss vom 25.10.2005 X ZB 25/05). - OLG Naumburg, 17.09.2002 - 1 Verg 8/02
Kosten eines Vergabenachprüfungsverfahrens
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 11.06.2010 - VK-SH 10/10
Denn das Vergabenachprüfungsverfahren ist seinem Charakter nach letztlich ein Verwaltungsverfahren (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17.09.2002 - 1 Verg 8/02). - OLG Naumburg, 25.02.2010 - 1 Verg 14/09
Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung des Gegenstandswerts im Fall einer …
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 11.06.2010 - VK-SH 10/10
In einem solchen Fall ist der objektive Wert des betreffenden Auftrages maßgeblich (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09). - OLG Düsseldorf, 09.02.2006 - Verg 80/05
Keine Herabsetzung der Gebühr für das Verfahren der Vergabekammer
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 11.06.2010 - VK-SH 10/10
Denn die Reduzierung der Gebühr um die Hälfte trägt dem Umstand Rechnung, dass im Falle der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens der bei der Kammer anfallende Aufwand typischerweise geringer ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2006 - Verg 80/05; erkennende Kammer, Beschluss vom 17.07.2007 - VK-SH 5/07). - OLG Naumburg, 01.10.2009 - 1 Verg 6/09
Gegenstandswert und Höhe der Anwaltsgebühren im vergaberechtlichen …
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 11.06.2010 - VK-SH 10/10
Der Gegenstandswert eines Nachprüfungsverfahrens vorder Vergabekammer errechnet sich grundsätzlich nach der Bruttoangebotssumme des Angebotes des Antragstellers, wenn es ein solches Angebot gibt (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 01.10.2009 - 1 Verg 6/09). - VK Schleswig-Holstein, 17.07.2007 - VK-SH 5/07
Kostenverteilung nach anderweitiger Erledigung
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 11.06.2010 - VK-SH 10/10
Denn die Reduzierung der Gebühr um die Hälfte trägt dem Umstand Rechnung, dass im Falle der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens der bei der Kammer anfallende Aufwand typischerweise geringer ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2006 - Verg 80/05; erkennende Kammer, Beschluss vom 17.07.2007 - VK-SH 5/07).
- OLG Celle, 06.06.2011 - 13 Verg 2/11
Land ist Antragsgegner in einem eine Bundesauftragsangelegenheit i. S. v. Art. …
16 b) Ob es die Neuregelung des § 128 Abs. 3 Satz 5, Abs. 4 GWB n. F. nunmehr zulässt, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen einer Partei nach billigem Ermessen der Gegenseite aufzuerlegen, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend: OLG Dresden, Beschluss vom 10. August 2010 - WVerg 8/10, zitiert nach juris, Tz. 3 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2011 - VII-Verg 62/10, zitiert nach Veris; verneinend: OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 Verg 2/11, zitiert nach Veris; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Juni 2010 - VK-SH 10/10, zitiert nach Veris; Czauderna, VergabeR 2011, 421, 426;… Summa in jurisPK-VergR, Stand 17.5.2011, § 128 Rdn. 45, 45.1). - VK Baden-Württemberg, 26.02.2013 - 1 VK 3/13
Nachprüfungsverfahren erledigt: Antragsgegner muss Kosten tragen!
Deshalb steht die Regelung des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB, wonach bei einer Rücknahme oder anderweitigen Erledigung der Antragsteller die Hälfte der Gebühr zu entrichten hat, der Anwendung des § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB nicht entgegen (s. hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 10.08.2010, WVerg 0008/10; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.07.2010, 1 VK 33/10; VK Schleswig Holstein, Beschluss vom 11.06.2010, VK - SH 10/10). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2011 - 1 VK 2/11
Fehlende Angabe in Auftragskriterien: Verstoß gegen Transparenzgebot!
In Übereinstimmung mit den Rechtsauffassungen der Antragstellerin und des Antragsgegner ist die Vergabekammer der Ansicht, dass im Falle der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 128 Absatz 3 Satz 5 GWB die Aufwendungen der Beteiligten grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind, da der Gesetzgeber in § 128 Absatz 4 GWB verzichtet hat, eine entsprechende Regelung für den Fall der Erledigung zu treffen (so auch die Vergabekammer Schleswig-Holstein - Beschluss vom 11.06.2010 - VK-SH 10/10). - VK Hessen, 13.11.2013 - 69d-VK-33/13
Auftraggeber hilft ab: Antragsteller muss keine Kosten tragen!
Unter diesen Umständen kann auch eine planwidrige Regelungslücke, die für eine Heranziehung der Grundsätze über die Analogie notwendig wäre, nicht angenommen werden (VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 11. Juni 2010 - Az. VK-SH 10/10 -).